Teilnahmebedingungen

Allgemeine Hinweise

  • Die TVA Ski- und Snowboardabteilung des TV Altenstadt 1873 e.V. (nachfolgend TVASS), Filsstrasse 51, 73312 Geislingen an der Steige ist Veranstalter der in diesem Winterprogramm aufgeführten Kurse und Sportausfahrten. Sie tritt als Vermittler der in Anspruch genommenen Beförderungs- und Dienstleistungsunternehmen auf. Die in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen sind zur Personenbeförderung berechtigt.
  • Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Es gelten die im Programmheft/auf der Website beschriebenen Leistungen. Gegebenfalls gehen weitere Reiseunterlagen und -informationen nach erfolgter Anmeldung zu.
  • Die Bezahlung der Teilnehmerbeiträge erfolgt entweder direkt oder mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren durch die TVASS. Sofern eine Abbuchung nicht durchgeführt werden kann, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung gestellt. Sollten während des Saisonverlaufs z.B. Energiekostenzuschläge in den Wintersportgebieten oder Zuschläge bei der Übernachtung nachträglich eingeführt werden, so werden die dadurch entstehenden Mehrkosten den Teilnehmern in Rechnung gestellt.
  • Bei allen Kursen sowie den Sportausfahrten Silvesterausfahrt und TVA YoungstersCamp besteht Helmpflicht. Der Deutsche Skiverband und die TVASS empfehlen das Tragen eines Helmes.
  • Alle Teilnehmer haben aus Sicherheitsgründen den Weisungen der TVASS Folge zu leisten.
  • Bei allen mehrtägigen Sportausfahrten, die außer den Kursleistungen etwaige weitergehende Leistungen wie z. B. Übernachtung und Halbpension enthalten, senden wir Ihnen vor Antritt zur Ausfahrt einen Sicherungsschein unseres Versicherungspartners ARAG gemäß §651k BGB (Reisepreissicherungsschein) zu.
  • Bitte achten Sie darauf, eine intakte Ski- bzw. Snowboardausrüstung zu benutzen. Die Ausrüstung ist ggf. vor Kursbeginn durch ein Fachgeschäft auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Darüber hinaus ist folgendes mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, angemessene Sportbekleidung, Sonnen- und Kälteschutz.
  • Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung auf Kurse und Ausfahrten.

Ski- und Snowboardkurse

  • Ein Kurseinstieg nach dem ersten Tag ist nicht möglich.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besteht seitens der TVASS Aufsichtspflicht.
  • Die finale Einteilung der Teilnehmer in die verschiedenen Kursklassen obliegt den Ski- und Snowboardlehrkräften. Während der Kurse kann eine Änderung der Einteilung erfolgen, um einen optimalen Lernerfolg sicher zu stellen und die Teilnehmer nicht zu über- oder unterfordern.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen oder Rücktritt nach Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers wird eine Gebühr von 40,– € pro Kurstag zur Begleichung der Buskosten erhoben; dies gilt auch, sofern etwaige Nachmeldungen noch möglich sind. 
  • Die Kurse finden mit einer Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen pro Gruppe statt. Sofern die Gruppengröße unterschritten wird und Sie trotzdem eine Durchführung wünschen, so berechnen wir zusätzlich: - 120,– € bei einem Einzelkurs - 60,– € pro Teilnehmer bei zwei  Teilnehmern - 40,– € pro Teilnehmer bei drei  Teilnehmern Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung durch den jeweiligen Ansprechpartner nach Prüfung der Lehrkraftkapazitäten.
  • Die Kurse finden mit einer Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen pro Gruppe statt. Sofern die Gruppengröße unterschritten wird (ab 2 Teilnehmern) und Sie trotzdem eine Durchführung wünschen, so berechnen wir zusätzlich 20 € pro Kurstag.
  • Die Teilnehmer sind dazu angehalten, sich am Vorabend der Kurse über www.tva-snowteam.de zu Termin, Durchführung und den Ort des Kurses zu informieren.
  • Informationen zu den Kursen erhalten Sie am Infostand bei der Wintersportbörse oder beim jeweiligen Ansprechpartner der Kurse.

Eintägige und mehrtägige Sportausfahrten

  • Bei mehrtägigen Ausfahrten erfolgt die Unterbringung entsprechend der jeweiligen Ausschreibung
  • Es erfolgt kein betreutes Skifahren bzw. Snowboarden von Seiten der TVASS mit Ausnahme der Silvesterausfahrt sowie des TVA YoungstersCamp und SnowCamp.
  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren besteht seitens der TVASS bei folgenden Veranstaltungen Aufsichtspflicht: Silvesterausfahrt, TVA YoungstersCamp, TVA SnowCamp. 
  • Ist eine Ausfahrt mangels Teilnehmern bei Anmeldeschluss nicht durchführbar, so wird sie abgesagt. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmer besteht nicht; etwaige gezahlte Teilnehmerbeiträge werden zurückerstattet.
  • Sollte das Verhalten (z. B. Nichteinhaltung der Hausordnung sowie des festgelegten Hygiene- und Schutzkonzeptes, das Stören anderer Teilnehmer, grobe Verstöße wie mutwillige Sachbeschädigung oder das Mitführen oder Konsumieren von verbotenen Substanzen) von Teilnehmern einen Verweis zur Folge haben, so tragen die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer die Kosten der vorzeitigen Heimfahrt. 
  • Bei unentschuldigtem Fehlen oder Rücktritt nach Beginn der Ausfahrt wird die gesamte Veranstaltungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers werden die anfallenden Übernachtungs- und Buskosten erhoben; dies gilt auch, sofern etwaige Nachmeldungen noch möglich sind.

Gebietswahl bei Kursen und Sportausfahrten

  • Die jeweils aktuellen Schnee- und Wetterverhältnisse können entgegen der Ausschreibung zu einer Verlegung der Kurse oder Sportausfahrten in ein anderes Wintersportgebiet führen. Ergeben sich daraus geringere Kosten, so werden diese an die Teilnehmer weitergegeben
  • Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. schlechten Verhältnissen am Berg oder Lawinengefahr, das Programm zu ändern. Die endgültige Entscheidung trifft die TVASS gegebenenfalls vor Ort. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. 

Hinweise zu höherer Gewalt, insbesondere Seuchen

  • Die TVASS steht in permanentem Austausch, um aktuellen Entwicklungen angemessen zu begegnen. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des Robert-Koch Instituts sowie den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. 
  • Sofern zum Zeitpunkt der Veranstaltung Abstands- und Hygieneregeln wie Maskenpflicht oder weitere Regelungen gelten, so bitten wir um entsprechende Einhaltung dieser Regelungen. Eine entsprechende Missachtung hat den sofortigen Ausschluss der Teilnahme bei Kursen und Sportausfahrten zur Folge.
  • Gegebenfalls sind die Teilnehmer zur Selbstauskunft gemäß des jeweiligen gültigen Hygienekonzepts verpflichtet.
  • Weitergabe persönlicher Daten an Dritte – sofern dies aufgrund gesetzlicher Regelungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe an die zuständigen Gesundheitsbehörden
  • Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt gegebenfalls die Bestätigung der entsprechenden Selbstauskunft durch einen Erziehungsberechtigten.

    Versicherungsschutz

  • Während der Anreise und des Aufenthalts besteht für eintägige und mehrtägige Sportausfahrten als auch für Kurse kein Versicherungsschutz von Seiten der TVASS.
  • Die TVASS empfiehlt bei Fahrten ins Ausland ausdrücklich den Abschluss einer Auslandskrankenund Haftpflichtversicherung, die z. B. bei einem Ski- und Snowboardunfall oder Krankheit ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Der Deutsche Skiverband bietet spezielle Ski- oder Snowboardversicherungen an. Entsprechende Informationsmöglichkeiten gibt es bei Intersport Sebald, Britzelmayer oder unter www.ski-online.de.
  • In Italien ist das Mitführen des Versicherungsnachweises über eine gültige Haftpflichtversicherung verpflichtend.

Haftung

  • Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung der im Programmheft sowie auf der Website aufgeführten Veranstaltungen. Begründete Mängel sind uns unverzüglich mitzuteilen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Sie sind verpflichtet, zur Behebung eines Mangels beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. 
  • Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der relevanten Vorschriften (Pass-/ Zoll-/ Einreisebestimmungen) selbst verantwortlich. 
  • Der Gerichtsstand der TVASS ist Geislingen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen innerhalb der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit anderer Bestimmungen der Teilnahmebedingungen zur Folge.

Datenschutz sowie Umgang mit Kontaktdaten und Registrierungen

  • Beim Anmeldevorgang zu Kursen und Sportausfahrten werden alle übermittelten Daten in einer verschlüsselten Datenbank abgelegt. Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung (Kurseinteilung/Zimmereinteilung etc.) der Veranstaltung und zur Teilnehmerbetreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 
  • Die Teilnehmer werden in einer Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Kontaktdaten geführt. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, so ist
    dies im Kommentarfeld bei der Anmeldung zu vermerken. Auch nach der Anmeldung kann ein Widerspruch eingelegt werden – bitte dazu an den entsprechenden Ansprechpartner der Veranstaltung wenden.
  • Die Kontaktdaten werden ggf. für weitere Informationen verwendet, bspw. verfügbare Restplätze bei Kursen und Sportausfahrten oder das grundsätzliche Angebot wie z. B. das neue Winterprogramm im Folgejahr. 
  • Bei unseren Veranstaltungen werden von den Teilnehmern Bilder erstellt, um diese im Internet oder der Geislinger Zeitung für unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden oder bei den Kursen entsprechende Teilnahmeurkunden zu drucken. Sofern Sie Ihre Einwilligung dazu nicht erteilen möchten, bitten wir um einen Hinweis im Kommentarfeld bei der Online-Anmeldung; bitte weisen Sie uns bei der Veranstaltung zusätzlich darauf hin – Ihrem Wunsch zur Löschung kommen wir entsprechend nach. 
  • Sofern bei unseren Veranstaltungen wie Ski- und Snowboardkursen sowie mehrtägigen Sportausfahrten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen, behalten wir uns vor, im Vorfeld der Veranstaltung ggf. ein Notfallkontaktformular sowie erforderliche veranstaltungsbezogene Einverständniserklärungen bei den Erziehungsberechtigten einzuholen.
  • Ihren Rechten gemäß der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen wir nach: bitte kontaktieren Sie uns ggf. unter datenschutz@tvasnowteam.de.

Aus- und Fortbildungen der Lehrkräfte

  • Als DSV-Ski- und Snowboardschule im Schwäbischen Skiverband e.V. legen wir besonderen Wert auf die Ausbildung und stetige Fort- und Weiterbildung unserer Ski- und SnowboardlehrerInnen. 
  • Neben einer jährlich im Dezember stattfindenden internen Fortbildung zur Vorbereitung auf die Ski- und Snowboardkurse, werden regelmäßig die verschiedenen Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen des DSV sowie SSV besucht. .

Umweltschutz

  • Wir bitten Sie, das gedruckte Programmheft – sofern Sie es nicht mehr benötigen – an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Dadurch gehen wir schonend mit unseren Ressourcen um.